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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Voraussichtliche Werte für 2027
Von der ÖGK wurden die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für das kommende Jahr veröffentlicht (ÖGK-Newsletter 8/August 2026, , vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im Bundesgesetzblatt):
Die Aufwertungszahl für 2027 beträgt 1,046. Mit dieser werden unter anderem die tägliche Höchstbeitragsgrundlage und grundsätzlich auch die monatliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet. Für das Jahr 2027 bleibt wiederum die monatliche Geringfügigkeitsgrenze aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2027-2028 unverändert (siehe Kunesch, Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 und die Änderung zum Dienstgeberabgabegesetz, PV-Info 7-8/2026, Seite 3 ff). Zusätzlich zur laufenden Aufwertung wird die Höchstbeitragsgrundlage außertourlich um 5 € pro SV-Tag angehoben.
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Höchstbeitragsgrundlage | bis | ab |
für laufende Bezüge, täglich | 231 € | 247 € |
für laufende Bezüge, monatlich | 6.930 € | 7.410 € |
für Sonderzahlungen, jährlich | 13.860 € | 14.820 € |
für freie Dienstnehmer, ohne Sonderzahlungen, monatlich | 8.085 € | 8.645 € |
Geringfügigkeitsgrenze monatlich | 551,10 € (unverändert) | 551,10 € (unverändert) |
Grenzwert für Dienstgeberabgabe (DGA), monatlich | 826,65 € (unverändert) | 826,65 € (unverändert) |
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicheru...