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SWK 25, 26. August 2026, Seite 1083

Rechtsgeschäftsgebühr für Annahmeverträge ist verfassungskonform

Entscheidung: (Abweisung eines Antrags des BFG auf Aufhebung des § 33 TP 1 GebG).

Norm: § 33 TP 1 GebG.

Rechtssatz: Mit seinen Bedenken, § 33 TP 1 GebG sei wegen der Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer nicht geeignet, die mit der Regelung verfolgte Zielsetzung zu verwirklichen, und auch in Anbetracht der mit der Adoption eintretenden Vorteile im Bereich der Grunderwerbsteuer und der Gerichtsgebühren nicht verhältnismäßig, vermag das antragstellende Gericht nicht aufzuzeigen, dass diese Bestimmung den Gleichheitsgrundsatz verletzt. [...]

S. 1084 Wie der Rechtsentwicklung und dem Erkenntnis des VfGH VfSlg 6.152/1970 zu entnehmen ist, findet die steuerliche Belastung von Verträgen über die Annahme an Kindes statt im Fall von Erwachsenen ihre sachliche Rechtfertigung in den zwischen den Vertragsparteien durch Vertragsabschluss entstehenden besonderen wechselseitigen unterhaltsrechtlichen und vermögensrechtlichen Ansprüchen. [...]

Entgegen der Rechtsauffassung des antragstellenden Gerichts gebietet der Gleichheitsgrundsatz nicht, dass die Belastung von Annahmeverträgen ihre sachliche Begründung in abgabenrechtlichen Vorteilen im Bereich der Grunderwerbsteuer oder der Gerichtsgebühren, die mit der A...

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