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SWK 25, 26. August 2026, Seite 1068

Das neue Verbraucherkreditgesetz 2026

Anwendungsbereich umfasst auch das Modell „Buy now, pay later“

Wolfgang Wild

Das Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz 2026 (VerKRÄG 2026) setzt die EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 um, hebt das bisherige Verbraucherkreditgesetz auf und führt ein neues Verbraucherkreditgesetz 2026 (VKrG 2026) sowie Änderungen in mehreren Begleitgesetzen ein. Ziel des Gesetzes ist es, Transparenz und Wettbewerb am Kreditmarkt zu verbessern und den Verbraucherschutz an neue Finanzierungsformen anzupassen. Die neuen Regelungen sind grundsätzlich ab dem anzuwenden.

1. Europarechtlicher Hintergrund

Um die Rechte von Verbrauchern im Rahmen von Kreditvergaben zu sichern und zu verbessern, beschloss die EU (damals EG) 2008 die (erste) Verbraucherkreditrichtlinie, die in Österreich durch das Verbraucherkreditgesetz (VKrG 2010) in nationales Recht umgesetzt wurde, das seit in Kraft steht.

S. 1069 Um den sich seit 2008 geänderten Rahmenbedingungen und den seither neu entstandenen Kreditformen - etwa aufgrund des Einsatzes von Digitalisierung, künstlicher Intelligenz und ua Buy-now-pay-later-Bezahlformen (die die EU-Richtlinie in ErwGr 16 als „neue digitale Finanzinstrumente“ einstuft) - Rechnung zu tragen, legte die Europäische Kommission im Juni 2021 einen Vorschlag für eine neue Verbraucherkreditrichtlinie vor. Aufgrund des Widerstands einiger Mitgliedstaaten hat de...

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