Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeitsrecht
Vor der Sommerpause des Parlaments erfolgte noch der Beschluss einer Sammelnovelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG). Im Zentrum dieser Novelle stehen Klarstellungen im Geltungsbereich des BUAG und des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes 1957 (BSchEG) sowie die Umstrukturierung des BauID-Systems. Zudem entfällt die derzeit im BSchEG bestehende Unterteilung des Anspruchs auf Schlechtwetterentschädigung in eine Winter- und in eine Sommerperiode.
Die Novelle soll damit zur Vermeidung von Abgrenzungsproblemen im Geltungsbereich des BUAG und BSchEG zur Schaffung von Rechtssicherheit für Unternehmen sowie zur Verbesserung der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping und illegaler Beschäftigung beitragen. Die Verbesserung des BauID-Systems durch den Ausbau der Digitalisierung weiterer Verfahrensabläufe verfolgt das Ziel der Entbürokratisierung der Baustellen; diese sollen papierlos werden.
Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen vorgestellt.
1. Geltungsbereiche des BUAG und des BSchEG
In § 2 Abs 5 BUAG und § 1 Abs 6 BSchEG erfolgt die Aufnahme einer Ausnahmebestimmung des Geltungsbereichs für Metalltechnikbetriebe. Das BUAG und das BSchEG sollen grundsätzlich keine Anwendung auf Betriebe mit einer unbeschränkten oder eingeschränkten Gewerbeberechtigung Metalltechnik finden. Dies gilt auch für auftragsbezogene Ergänzungsarbeit...