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Steuerfreie Überstundenzuschläge bei pauschal angeordneten Überstunden im Zusammenhang mit Gleitzeit
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Die Geltendmachung steuerfreier Überstundenzuschläge im Zusammenhang mit Pauschalentlohnungen und Gleitzeit ist ein Dauerbrenner in der Steuerpraxis. Dabei geht einerseits darum, wann überhaupt Überstunden vorliegen. Andererseits wird die für die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung notwendige Form der Vergütung (einzeln oder pauschal) thematisiert.
Dazu ergibt sich aus der angeführten Entscheidung des BFG Folgendes:
Im Rechtsprechungsfall wurde - wie in der Praxis sehr häufig - vor dem Hintergrund einer Gleitzeitvereinbarung mit einjähriger Gleitzeitperiode im Zusammenhang mit einer Pauschalentgeltvereinbarung festgelegt, dass der Arbeitnehmer eine bestimmte Anzahl monatlicher Überstunden zu leisten hat, die nicht als Gleitzeit konsumiert werden dürfen.
Nach Ansicht des BFG entfaltet eine derartige Vereinbarung Wirkung, weil diese im Vorhinein festgelegten Überstunden als gemäß § 4b Abs 5 AZG angeordnete, von der Gleitzeitvereinbarung ausgenommene, originäre Überstunden angesehen werden können.
Im Rechtsprechungsfall wurden die Überstunden zwar im Rahmen einer Gesamtgehaltsvereinbarung (All-in) abgegolten.
Da in dieser Vereinbarung aber gemäß § 2 Abs 2 Z 9 iVm § 2g A...