Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerliche Behandlung des Kostenersatzes für Unfallschaden am Pkw des Dienstnehmers auf Dienstreise
, RdW 2026/384, 492 (Zorn).
Ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kosten eines Sachschadens an dessen Pkw, der sich aufgrund eines Unfalls im Rahmen einer Dienstreise ergeben hat, liegt ein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.
Der Arbeitgeber ist aufgrund der (dispositiven) Risikohaftung gemäß § 1014 ABGB unter bestimmten Voraussetzungen zwar verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Kosten hinsichtlich eines im Zuge einer Dienstreise erlittenen Sachschadens am Privat-Pkw zu ersetzen. Die im konkreten Fall vom Arbeitgeber abgeschlossene Kaskoversicherung deckte die Schäden am für die Dienstreise verwendeten Fahrzeug des Arbeitnehmers aber unabhängig von der Erfüllung dieser Voraussetzungen ab.
Der VwGH scheint jedoch selbst für den Fall, dass die Kriterien für eine Kostenersatzpflicht gemäß § 1014 ABGB gegeben sind, von einem lohnwerten Vorteil auszugehen.
S. 344 Der Arbeitnehmer kann die Reparaturkosten an seinem Pkw, die ihm aufgrund des Unfalls im Zuge der Dienstreise erwachsen sind, aber in seiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen, außer der berufliche Zusammenhang wird durch private Umstände (zB Alkoholisierung zum Unfallzeitpunkt) überlagert.
Aus arbeits- und s...