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ASoK 8, August 2026, Seite 342

Steuerfreie Mitarbeiterprämie 2026

Art 1 Z 3 lit a Budgetmaßnahmengesetz 2026 (BGBl I 2026/43); Anfragebeantwortung des 2026-0.541.339 (Steuerliche Behandlung der Kaufkraftsicherungsprämie 2026 - Metallindustrie-KV); Mitarbeiterprämie 2026: Fragen und Antworten.

Wie in den letzten Jahren hat der Gesetzgeber im Übergangsrecht des EStG auch für 2026 eine Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber ausgezahlte Mitarbeiterprämien verankert. Diese Regelung unterscheidet sich in zwei wesentlichen Punkten von den Regelungen der Vorjahre:

  • Der Steuerfreibetrag, der 2024 noch 3.000 Euro betrug und 2025 auf 1.000 Euro herabgesetzt wurde, beträgt nur mehr 500 Euro.

  • Die Steuerbegünstigung steht nur für Zulagen und Bonuszahlungen zu, die der Arbeitgeber in den Kalendermonaten Juli bis Dezember 2026 (bzw bis für das Vorjahr) leistet. Prämien, die im ersten Kalenderhalbjahr 2026 gezahlt wurden, sind somit nicht begünstigt.

Die Mitarbeiterprämie muss (entsprechend der Steuerbefreiungsregelung für die im Kalenderjahr 2024 ausgezahlten Prämien) in einem (gemäß den Regelungen des ArbVG anwendbaren) KV oder einer Betriebsvereinbarung, die aufgrund einer besonderen kollektivvertraglichen Ermächtigung oder aufgrund des Fehlens eines koll...

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