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Einschränkung des Sachbezugsprivilegs für Elektroautos
Begutachtungsentwurf des BMF zu einer Änderung der Sachbezugswerte-VO (BEGUT_CF90D94E_016E_464A_A3F6_F5EF7F08F700).
Im Rahmen des Doppelbudgets 2027 und 2028 soll auch die Sachbezugsbesteuerung für arbeitgebereigene Elektroautos adaptiert werden. Nach einem Entwurf zur Änderung der Sachbezugswerte-VO ist für die aktuell gänzlich steuerfrei gestellte Privatnutzung von Kfz mit einem CO2-Emmissionswert von 0 g/km zukünftig ein Sachbezugswert anzusetzen.
Dieser - im Vergleich zur Sachbezugsbewertung bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, bei denen der Sachbezugswert 2 % bzw bei geringem CO2 Emissionswert 1,5 % der Anschaffungskosten beträgt - reduzierte Sachbezugswert ist wie folgt gestaffelt:
Im Kalenderjahr 2027 ist ein Sachbezugswert von 0,375 % der Anschaffungskosten des Kfz (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe), maximal 180 Euro monatlich, anzusetzen.
Ab dem Kalenderjahr 2028 beträgt der Sachbezugswert 0,625 % der Anschaffungskosten des Kfz (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe), maximal 300 Euro monatlich.
Zu beachten ist, dass sich die angeführten Neuregelungen auf den Zeitraum der Privatnutzung des arbeitgebereigenen Elektrofahrzeugs beziehen. Sie be...