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Highlights des Budgetbegleitgesetzes 2027-2028
Budgetbegleitgesetz 2027-2028, BGBl I 2026/62.
Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 sieht wesentliche Änderungen betreffend Lohnabgaben, Sozialversicherung und Arbeitsrecht vor:
Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) sinkt ab 2028 von 3,7 % auf 2,7 % der Beitragsgrundlage. Gleichzeitig entfällt ab 2028 die Beitragsbefreiung für Arbeitslöhne von Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Das gilt auch für den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag.
Mit Wirkung ab 2028 entfällt auch die Möglichkeit der Gewährung einer Ausnahme von der Dienstgeberbeitragspflicht für Arbeitnehmer, die von Österreich ins Ausland oder vom Ausland nach Österreich entsendet werden und vom Bezug einer Familienbeihilfe ausgeschlossen sind, weil sie einen Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben.
Im Einkommensteuerrecht fallen die Regelungen über die Nichtsteuerbarkeit eines vom Arbeitgeber gewährten Telearbeitspauschales von bis zu 3 Euro pro ausschließlichem Telearbeitstag und über die Geltendmachung diesbezüglicher Differenzwerbungskosten mit Wirkung ab 2027 weg. Auch die diesbezügliche Beitragsbefreiung wird gestrichen.
Außerdem ändert sich ab 2027 die Regelung für die A...