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Zweifelsfragen zum Dienstzeugnis
Haben auch freie Dienstnehmer Anspruch darauf?
Das Dienstzeugnis erfreut sich in der Praxis großer Nachfrage. Bei korrekter Ausstellung ist es für den Dienstnehmer ein wichtiges und hilfreiches Dokument für seinen weiteren Karriereverlauf. Nachfolgend werden ausgewählte Fragen behandelt, die diskussionswürdig erscheinen.
1. Allgemeines und Normzweck
Gesetzliche Grundlagen zum Dienstzeugnis finden sich in § 39 AngG, § 1163 ABGB, § 16a BAG und § 31 VBG. Der Dienstnehmer hat Anspruch auf ein einfaches Dienstzeugnis, das Art und Dauer der Tätigkeit enthalten muss. Der zentrale Normzweck dieses Anspruchs liegt in der Förderung des beruflichen Fortkommens. Der potenzielle neue Dienstgeber soll sich ein möglichst detailliertes Bild über die Fähigkeiten, Kenntnisse und Praxiserfahrungen des Dienstnehmers machen können. Ausgehend davon sind die in der Literatur genannten drei Prinzipien der Wahrheit, der wohlwollenden Formulierung und des Verbots nachteiliger Formulierungen um ein viertes - mE essenzielles - Prinzip der Vollständigkeit zu ergänzen. Gerade zur Erhöhung der Chancen, den Arbeitsplatz der Bewerbung zu bekommen, ist es wesentlich, dass der neue Dienstgeber möglichst viele Informationen zu den Qualitäten des Dienstnehmers erhält.
S. 332 Der Normzweck reicht aber über die...