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ASoK 8, August 2026, Seite 325

Die Krankschreibung durch Wahlärzte aus arbeitsrechtlicher Sicht

Ist eine Wahlarztbestätigung zum Nachweis eines Krankenstands ausreichend?

Michael Geiblinger

Dieser Beitrag erläutert die Krankschreibung von Arbeitnehmern, auf deren Arbeitsverhältnisse das AngG bzw das EFZG anwendbar ist, durch Wahlärzte aus arbeitsrechtlicher Sicht.

1. Einleitung

Laut einer IFES-Befragung führen die langen Wartezeiten im öffentlichen Gesundheitssystem dazu, dass immer mehr Versicherte auf Wahlärzte ausweichen. Bei der Entscheidung für eine Wahlarztordination spielen terminliche Gründe die wichtigste Rolle. Unter anderem ist die Tatsache, keinen Termin in einer Kassenordination bekommen zu haben, ausschlaggebend, einen Wahlarzt aufzusuchen.

Auch die Zahl der offenen bzw nicht besetzten Kassenarztstellen ist stark gestiegen, wobei Allgemeinmediziner am häufigsten gesucht werden. Gerade diese nehmen oft Krankschreibungen vor. Fehlen Allgemeinmediziner, kann dies dazu führen, dass selbst eine Krankschreibung durch einen Kassenarzt nicht immer möglich ist.

2. Rechtliche Grundlagen

Gemäß § 2 Abs 2 und 3 ÄrzteG 1998 umfasst die Ausübung des ärztlichen Berufs ua auch die Untersuchung auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Krankheiten, die Erstellung einer Diagnose und die Ausstellung von ärztlichen Zeugnissen. Zumal jeder zur selbständigen Ausübung des Berufs berechtigte...

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