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ASoK 8, August 2026, Seite 319

Das Dienstrad im Wegenetz des Geldzahlungsgebots

Eine Prüfung der bestehenden Grenzen des Dienstradleasings

Sabine Kiesel und Sara Polansky

Die Rechtsprechung hat mit dem Geldzahlungsgebot ein strenges Prinzip entwickelt, wonach ein Sachbezug ausnahmslos nicht auf kollektivvertragliche Mindestentgelte angerechnet werden darf. Anhand des Beispiels Dienstradleasing bietet dieser Beitrag basierend auf Wertungen der Rechtsordnung relativierende Denkanstöße.

1. Grundlegendes

Dienstradleasing ist ein Modell, bei dem Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, ein Fahrrad über ihren Arbeitgeber zu nutzen. Es wird in der Regel von Dienstradleasinganbietern organisiert, die zwischen Arbeitgeber, Fahrradfachhandel, Leasinggesellschaft und Mitarbeitenden vermitteln. Der Arbeitnehmer entscheidet, ob er ein Angebot in Anspruch nehmen möchte und sucht sich gegebenenfalls ein konkretes Fahrrad seiner Wahl bei einem teilnehmenden Fachhändler aus. Nach Freigabe durch den Arbeitgeber wird das Fahrrad über den Leasingpartner finanziert. Typischerweise kauft der Leasinggeber das Fahrrad und stellt es dem Arbeitgeber im Rahmen eines Leasingvertrags zur Verfügung. Der Arbeitgeber überlässt das Fahrrad dem Arbeitnehmer zur beruflichen und privaten Nutzung. Die laufenden Kosten werden grundsätzlich über den Arbeitgeber abgerechnet. Meist erfolgt dies ü...

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