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SWK 22, 5. August 2026, Seite 972

Beschränkung des automatischen Ausgleichs für die Vernichtung von Tabaksteuerzeichen auf inländische Produktionsstätten ist unionsrechtswidrig

Entscheidung: Swedish Match, C-322/25.

Norm: Art 21 Abs 2 UAbs 2 Richtlinie 92/12/EWG.

Art 21 Abs 2 UAbs 2 Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren in der durch die Richtlinie 94/74/EG des Rates vom geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der die Vernichtung von Steuerzeichen bis zu einer Obergrenze von 2 % der jährlich während des Herstellungsprozesses von verbrauchsteuerpflichtigen Waren verbrauchten Steuerzeichen automatisch als gerechtfertigt angesehen wird, ohne dass die nationalen Behörden prüfen, ob diese Vernichtung ordnungsgemäß erfolgt, soweit diese Regelung nur dann anwendbar ist, wenn die Vernichtung in einem Lager im nationalen Staatsgebiet stattfindet und nicht in einem anderen Mitgliedstaat.

Rubrik betreut von: Gernot Aigner

Assoz. Univ.-Prof. Dr. Gernot Aigner lehrt am Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der JKU. Er ist Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der KSW und selbständiger Steuerberater in Linz.

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