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SWK 22, 5. August 2026, Seite 972

Grunderwerbsteuerähnliche Abgabe auf Einbringung von Anteilen an grundstücksbesitzenden Gesellschaften verstößt gegen Unionsrecht

Entscheidung: Nova Iberomoldes, C-837/24.

Normen: Art 3 lit a, Art 4 Abs 1 lit b, Art 5 Abs 1 lit a und e sowie Art 6 Abs 1 lit a bis c Richtlinie 2008/7/EG.

Art 3 lit a, Art 4 Abs 1 lit b, Art 5 Abs 1 lit a und e sowie Art 6 Abs 1 lit a bis c Richtlinie 2008/7/EG des Rates vom betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, wonach die Gründung einer Kapitalgesellschaft, deren Gesellschaftskapital vollständig durch Beteiligungen der einbringenden Gesellschaft an anderen, Immobilien haltenden Gesellschaften eingezahlt wird, und die einbringende Gesellschaft als Gegenleistung das gesamte Gesellschaftskapital der so gegründeten Gesellschaft erhält, einer Besteuerung unterliegt, deren Bemessungsgrundlage sich nach dem steuerlichen Referenzwert dieser Immobilien oder gegebenenfalls nach dem bilanziellen Buchwert richtet.

Hinweis: Vgl hierzu auch die BMF-Information in dieser SWK, 931.

Rubrik betreut von: Gernot Aigner

Assoz. Univ.-Prof. Dr. Gernot Aigner lehrt am Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der JKU. Er ist Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der KSW und selb...

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