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Zur Besteuerung grenzüberschreitender Dividenden
Entscheidung: Banca Mediolanum, C-92/24 bis C-94/24.
Norm: Art 4 Mutter-Tochter-Richtlinie.
Art 4 Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie 2011/96/EU des Rates vom über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten) ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, mit der es einem Mitgliedstaat, der das System nach Art 4 Abs 1 lit a gewählt hat, gestattet ist, mehr als 5 % der Dividenden, die den in diesem Mitgliedstaat ansässigen Finanzintermediären als Muttergesellschaften im Sinne dieser Richtlinie von ihren in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Tochtergesellschaften zufließen, zu besteuern, S. 972 und zwar auch dann, wenn diese Besteuerung durch eine Steuer erfolgt, die keine Körperschaftsteuer ist, deren Bemessungsgrundlage aber diese Dividenden oder einen Teil davon umfasst.