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SWK 22, 5. August 2026, Seite 971

Zur Besteuerung grenzüberschreitender Dividenden

Entscheidung: Banca Mediolanum, C-92/24 bis C-94/24.

Norm: Art 4 Mutter-Tochter-Richtlinie.

Art 4 Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie 2011/96/EU des Rates vom über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten) ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, mit der es einem Mitgliedstaat, der das System nach Art 4 Abs 1 lit a gewählt hat, gestattet ist, mehr als 5 % der Dividenden, die den in diesem Mitgliedstaat ansässigen Finanzintermediären als Muttergesellschaften im Sinne dieser Richtlinie von ihren in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Tochtergesellschaften zufließen, zu besteuern, S. 972 und zwar auch dann, wenn diese Besteuerung durch eine Steuer erfolgt, die keine Körperschaftsteuer ist, deren Bemessungsgrundlage aber diese Dividenden oder einen Teil davon umfasst.

Rubrik betreut von: Gernot Aigner

Assoz. Univ.-Prof. Dr. Gernot Aigner lehrt am Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der JKU. Er ist Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der KSW und selbständiger Steuerberater in Linz.

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