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Pauschale Verzugszinsen auf rückständige Umsatzsteuer sind mit dem Unionsrecht vereinbar
Entscheidung: Nekilnojamojo turto valdymas, C-544/24.
Normen: Art 325 AEUV; Art 273 MwStSyst-RL.
Art 325 AEUV und Art 273 MwStSyst-RL sind im Licht des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung nicht entgegenstehen, die die Modalitäten der Berechnung des Satzes der Verzugszinsen auf Mehrwertsteuerrückstände unabhängig von der Art und Schwere des von der Steuerverwaltung festgestellten Verstoßes festlegt und es ausschließt, dass die Steuerverwaltung - außer in den in dieser Regelung abschließend festgelegten Fällen - einen niedrigeren Zinssatz als den in dieser Regelung vorgesehenen anwenden oder auf die Berechnung eines Teils des Betrags der Verzugszinsen verzichten oder einem Steuerpflichtigen die Zahlung dieser Zinsen erlassen kann.