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SWK 22, 5. August 2026, Seite 971

Kein anteiliger Vorsteuerabzug allein aufgrund regulatorischer Vorgaben

Entscheidung: Oblastní nemocnice Kolín, C-513/24.

Norm: Art 173 Abs 1 MwStSyst-RL.

Art 173 Abs 1 MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass die Kosten für den Erwerb von Gegenständen und Dienstleistungen, die nach einer nationalen Regelung für die Erbringung von Gesundheitsleistungen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen, erforderlich sind, die aber auch für die Vornahme von Leistungen verwendet werden, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, nicht schon allein aufgrund dieser regulatorischen Anforderung Gemeinkosten sind, die zum anteiligen Vorsteuerabzug berechtigen.

Rubrik betreut von: Gernot Aigner

Assoz. Univ.-Prof. Dr. Gernot Aigner lehrt am Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der JKU. Er ist Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der KSW und selbständiger Steuerberater in Linz.

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