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Vorsteuerabzug bei innergemeinschaftlichem Erwerb trotz verspäteter Rechnungslegung
Entscheidung: Aptiv Services Hungary, C-521/24.
Normen: Art 168 lit c, Art 178 lit c, Art 179, 180 und 182 MwStSyst-RL.
Art 168 lit c, Art 178 lit c und die Art 179, 180 und 182 MwStSyst-RL in der durch die Richtlinie 2010/45/EU des Rates vom geänderten Fassung sind in Verbindung mit den Grundsätzen der steuerlichen Neutralität, der Verhältnismäßigkeit und der Effektivität wie folgt auszulegen: Sie stehen einer nationalen Regelung und einer Verwaltungspraxis entgegen, wonach dem Steuerpflichtigen der Abzug der auf innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen entfallenden Mehrwertsteuer verwehrt wird, weil er sein Recht auf Vorsteuerabzug nach dem Steuerzeitraum, in dem die Erwerbe vorgenommen wurden, in dem Steuerzeitraum ausgeübt hat, in dem er die erforderlichen Rechnungen tatsächlich erhalten hat, und daran nichts ändert, dass er dies gutgläubig und innerhalb der Verjährungsfrist getan hat.