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SWK 22, 5. August 2026, Seite 970

Umtausch realer Währungen in virtuelle Spielwährung ist umsatzsteuerpflichtig

Entscheidung: Žaidimų valiuta, C-472/24.

Normen: Art 30a, 135 Abs 1 lit e MwStSyst-RL.

1.

Art 135 Abs 1 lit e MwStSyst-RL in der durch die Richtlinie (EU) 2016/1065 des Rates vom geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Umsätze, die im Umtausch realer Währungen zu Zahlungszwecken gegen Einheiten einer virtuellen Währung bestehen, die ausschließlich in einem Online-Videospiel verwendet werden kann, nicht unter die in dieser Bestimmung vorgesehene Mehrwertsteuerbefreiung fallen.

2.

Art 30a MwStSyst-RL in der durch die Richtlinie (EU) 2016/1065 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Einheiten einer virtuellen Währung, die ausschließlich in einem Online-Videospiel verwendet werden kann, wenn sie Zugang zu bestimmten Funktionen innerhalb dieses Spiels gewähren, nicht unter den Begriff „Gutschein“, insbesondere nicht unter den Begriff „Mehrzweck-Gutschein“, im Sinne dieser Bestimmung fallen, sodass die Mehrwertsteuer auf diese Umsätze gemäß der allgemeinen Regel von Art 73 der Richtlinie zu erheben ist.

Rubrik betreut von: Gernot Aigner

Assoz. Univ.-Prof. Dr. Gernot Aigner lehrt am Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der JKU. Er ist Mitglied des Fachsenat...

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