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Umtausch realer Währungen in virtuelle Spielwährung ist umsatzsteuerpflichtig
Entscheidung: Žaidimų valiuta, C-472/24.
Normen: Art 30a, 135 Abs 1 lit e MwStSyst-RL.
Art 135 Abs 1 lit e MwStSyst-RL in der durch die Richtlinie (EU) 2016/1065 des Rates vom geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Umsätze, die im Umtausch realer Währungen zu Zahlungszwecken gegen Einheiten einer virtuellen Währung bestehen, die ausschließlich in einem Online-Videospiel verwendet werden kann, nicht unter die in dieser Bestimmung vorgesehene Mehrwertsteuerbefreiung fallen.
Art 30a MwStSyst-RL in der durch die Richtlinie (EU) 2016/1065 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Einheiten einer virtuellen Währung, die ausschließlich in einem Online-Videospiel verwendet werden kann, wenn sie Zugang zu bestimmten Funktionen innerhalb dieses Spiels gewähren, nicht unter den Begriff „Gutschein“, insbesondere nicht unter den Begriff „Mehrzweck-Gutschein“, im Sinne dieser Bestimmung fallen, sodass die Mehrwertsteuer auf diese Umsätze gemäß der allgemeinen Regel von Art 73 der Richtlinie zu erheben ist.