Suchen Kontrast Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 22, 5. August 2026, Seite 952

EuGH beurteilt die österreichische Zwischenbankbefreiung als Beihilfe

Weitreichende Folgen der Rs Schoger II für betroffene Unternehmen

Stefan Haslinger, Andreas Helnwein und Sebastian Tratlehner

Der EuGH hat am mit seiner Entscheidung in der Rs Schoger II, C-360/25, festgestellt, dass eine Befreiung von der Mehrwertsteuer für Leistungen, die nicht anderweitig steuerfrei sind und zwischen Unternehmen erbracht werden, die überwiegend Bank-, Versicherungs- oder Pensionskassenumsätze tätigen, eine staatliche Beihilfe iSd Art 107 Abs 1 AEUV darstellt. Der EuGH setzt damit durch die Bejahung des Beihilfencharakters der österreichischen Zwischenbankbefreiung der „Causa Schoger“, die betroffene Banken, Versicherungen und Pensionskassen seit über zwei Jahren beschäftigte, einen vorläufigen Schlusspunkt. Nun ist die Europäische Kommission am Zug und hat die materielle Beurteilung vorzunehmen. Nachfolgend wird die Entscheidung des EuGH zusammengefasst, die für die betroffenen Unternehmen unmittelbaren und potenziellen Konsequenzen werden dargelegt sowie weiterführende Überlegungen angestellt.

1. Genese der Rs Schoger I und II

Das BFG befragte Ende Juni 2024 den EuGH erstmals, ob § 6 Abs 1 Z 28 Satz 2 UStG (idF vor dem AbgÄG 2024; beinhaltend insbesondere die Zwischenbankbefreiung) eine staatliche Beihilfe iSd Art 107 Abs 1 AEUV darstellt. Nach der vom BFG hierzu geäußerten Ansicht mangelt es der Zwischenbankbe...

Daten werden geladen...