Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anpassung des DBA Schweiz an aktuelle OECD-Standards
Das Änderungsprotokoll im Überblick
(SWK) - Im April 2026 wurde zwischen den Verhandlungsdelegationen der Schweiz und Österreichs Einvernehmen über den Text eines Änderungsprotokolls zum DBA Schweiz erzielt. Mit Ministerratsvortrag 59/6 vom hat die österreichische Bundesregierung beschlossen, dieses Protokoll zu genehmigen. Im Folgenden werden die geplanten Änderungen im Überblick dargestellt. Die Ratifikationsverfahren in Österreich und der Schweiz stehen derzeit noch aus.
Allgemeines
Präambel: Um die Präambel an den OECD-BEPS-Standard anzupassen, wird ausdrücklich klargestellt, dass das DBA Schweiz nicht dazu dienen soll, Nichtbesteuerung oder eine unangemessen niedrige Besteuerung durch Steuervermeidung oder treaty shopping zu ermöglichen.
Begriffsdefinitionen bzw -erweiterungen: Die Begriffe „zuständige Behörde“ und „Vorsorgeeinrichtung“ werden neu definiert bzw hinzugefügt. Der Begriff „internationaler Verkehr“ wird im Unterschied zum OECD-MA um Eisenbahnen erweitert.
Ansässigkeit - Wegfall der Monatsfiktion
Natürliche Personen: Art 4 Abs 3 DBA Schweiz wird aufgehoben. Künftig soll sich der Wohnsitzwechsel einer natürlichen Person und somit das Ende bzw der Anfang der Ansässigkeit in einem Vertragsstaat am tatsächlichen Tag des Wechsels orientieren, und nicht ...