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SWK 22, 5. August 2026, Seite 930

Sammelnovelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

Mit Beschluss des Nationalrats 187/BNR vom wurde vor der Sommerpause des Parlaments noch eine Sammelnovelle zum BUAG beschlossen.

Die Novelle sieht vor, dass die BUAK künftig allen Arbeitnehmenden, die dem BUAG unterliegen, eine BauID-Karte auszustellen hat. Die Teilnahme erfolgt weiterhin freiwillig. Die Ausstellung der Karte und die Nutzung des BauID-Systems sind kostenfrei, außer wenn Arbeitnehmende nicht dem BUAG unterliegen. Die Novelle tritt mit in Kraft. Sie regelt auch, dass künftig Metalltechnikbetriebe weitgehend vom BUAG ausgenommen sind, wobei das Gesetz für die Montage von Fassadenelementen in bestimmten Fällen weiterhin gilt.

Änderungen wird es auch bei der Schlechtwetterentschädigung für Beschäftigte am Bau geben. Derzeit wird der Anspruch in eine Winterperiode und eine Sommerperiode unterteilt, künftig soll es einen Anspruch von 320 Stunden für das gesamte Geschäftsjahr (1. November bis 31. Oktober) geben.

Mit einem Abänderungsantrag haben die Koalitionsparteien im Plenum noch eine Änderung im Zusammenhang mit Insolvenzen vorgenommen. Somit können künftig entrichtete Zuschläge sowie Sicherheiten und Pfändungspfandrechte, die für Zuschläge bestellt oder erworben wurden, nicht nach de...

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