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Stock Options der Konzernmutter als abgabenpflichtiger Arbeitslohn
Bei Entgelt von dritter Seite stellt sich immer wieder die Frage, ob und inwieweit dieses Entgelt eine Abgabenpflicht beim Arbeitgeber auslöst. Das BFG (, RV/2100615/2024) hatte im fortgesetzten Verfahren (nach , siehe auch Schuster, Lohnnebenkostenpflicht bei Entgelt von dritter Seite in dieser Ausgabe) zu entscheiden, wie bei einer zweifelsfreien Lohnsteuerpflicht des Arbeitgebers mit den Lohnnebenkosten im Hinblick auf die Stock Options, die von der Konzernmutter im Rahmen eines konzernweiten Aktienoptionsprogramms gewährt wurden, umzugehen ist.
Sachverhalt
Die deutsche Konzernobergesellschaft (M), Mutter einer deutschen KGaA (T-AG), ihrerseits Mutter einer österreichischen GmbH (A) hat seit 1998 LTI-Programm (Long Term Incentive) aufgelegt. Gemäß den LTI-Planbeschreibungen ist dieses Programm konzernweit ausgerollt. Die T-AG hat für ihren Kreis, inklusive deren Tochtergesellschaften, einen positions- und einen ermessensbezogenen Ansatz gewählt. Die finale Entscheidung der Zuteilung trifft der Vorstand der deutschen M-Gesellschaft. Welche Arbeitnehmer die von der M-Gesellschaft benannten Kreise nun tatsächlich umfassen, meldet die österreichische A...