Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Monatliche Akontierung von Sonderzahlungen
In Österreich gebühren Sonderzahlungen regelmäßig zwei Mal pro Jahr. Das hat zum einen den Vorteil, dass diese Bezüge als sonstige Bezüge einer begünstigten Besteuerung unterliegen, zum anderen aber den Nachteil, dass Arbeitnehmer in zehn Monaten des Jahres relativ gesehen weniger verdienen. Der Versuch eines Arbeitgebers, durch Akontozahlungen auf die Sonderzahlungen diesen Minderverdienst in den Nicht-Sonderzahlungsmonaten auszugleichen, ist allerdings gescheitert. Das BFG folgte dem Finanzamt und kam zum Ergebnis, dass in diesem Fall die Steuerbegünstigung verloren geht, weil das Erfordernis der tatsächlich deutlichen von den laufenden Bezügen getrennten Auszahlung nicht erfüllt war ().
Sachverhalt
Ein Arbeitgeber im Bereich Gast- und Beherbergungsgewerbe vereinbarte mit seinen Arbeitnehmern, dass neben dem monatlichen Bruttoarbeitslohn unter der Bezeichnung „Akonto plus“ zusätzliche Nettobeträge ausbezahlt wurden. Dieses „Akonto plus“ wurde nach Abzug der SV-Dienstnehmeranteile und der Lohnsteuer als Nettoauszahlungsbetrag hinzugerechnet. Dies führte im Wesentlichen zu monatlich gleich hohen Auszahlungsbeträgen. Bei Fälligkeit der Sonderzahlungen w...