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PV-Info 7-8, Juli 2026, Seite 20

Zur Qualität von Stechuhrdaten als Beweismittel: VwGH zur Arbeitszeiterfassung in Krankenanstalten

Anna Mertinz und Florentina Schuberth

Der VwGH hatte sich in seiner Entscheidung Ra 2025/11/0035 vom mit der Beweiskraft von Arbeitszeitaufzeichnungen in Krankenanstalten auseinanderzusetzen. Konkret ging es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Dienstgeber im Verwaltungsstrafverfahren nachweisen kann, dass die durch ein Stechuhr-Kontrollsystem erfassten Zeiten nicht den tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten entsprechen.

Der VwGH bestätigte seine bisherige Rechtsprechung und stellte klar: Arbeitszeitaufzeichnungen sind keine bloße Formalität. Werden Beginn und Ende der Arbeitszeit durch ein Stechuhrsystem erfasst, kommt diesen Aufzeichnungen im Verwaltungsstrafverfahren besonderes Gewicht zu. Wer ihre Unrichtigkeit behauptet, muss dafür eine tragfähige Grundlage liefern. Nachträgliche Erklärungen oder bloße Zeugenaussagen reichen dafür nicht immer aus.

Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck. Ein handelsrechtlicher Geschäftsführer wurde wegen mehrerer Übertretungen des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes (KA-AZG) bestraft. Dem Geschäftsführer wurde vorgeworfen, dass in einem Krankenhaus im September 2022 verlängerte Dienste die zulässige Höchstdauer überschritten hätten. Außerdem seien nach solchen D...

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