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Personalvermittlung von Pflegekräften
Bei der Feststellung der Pflichtversicherung von Pflegefachkräften beschäftigt Gerichte und Behörden unter anderem die Frage, ob Arbeitsvermittlung oder Arbeitskräfteüberlassung vorliegt. In einem aktuellen Fall ist die Dienstnehmereigenschaft einer Pflegerin strittig, die über Vermittlung einer GmbH Tätigkeiten im Bereich der Personenpflege für pflegebedürftige Personen durchführte. Am Prüfstand steht die Geldstrafe des Geschäftsführers, weil die Pflegerin nicht bei der ÖGK zur Pflichtversicherung angemeldet wurde ().
Sachverhalt
Der Geschäftsgegenstand der im Zentrum der Aufmerksamkeit stehenden GmbH ist die Vermittlung von selbständigen Pflegerinnen an zu betreuende Personen und die Erbringung sonstiger Leistungen. Der Organisation der Personenbetreuung durch die GmbH liegen jeweils drei Verträge zugrunde. Zuerst wird von der GmbH ein Vertrag über die Vermittlung von selbständigen Personenbetreuerinnen und sonstigen Leistungen zwischen der GmbH und der betreuungsbedürftigen Person geschlossen. Den nächsten Vertrag schließt die GmbH mit der Pflegerin. Die GmbH errichtet schließlich auch den „Werkvertrag“, der das Vertragsverhältnis zwischen der Pfle...