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Die BUAG-Novelle 2026 im Überblick
Vor der Sommerpause hat der Gesetzgeber eine Novelle des BUAG, des BSchEG und des LSD-BG beschlossen (187/BNR vom ). Die beiden wesentlichen Punkte dieser Änderungen sind einerseits die Bestimmungen zum Geltungsbereich des BUAG und des BSchEG im Bereich der Metalltechnik sowie einer allgemeinen Änderung im BSchEG und andererseits eine Neuregelung der Bestimmungen zur Bau-ID, mit denen die Änderungen im LSD-BG in einem Zusammenhang stehen.
Die aktuelle BUAG-Novelle beruht auf einem Initiativantrag (917/A BlgNR, 28. GP), der allerdings in der parlamentarischen Behandlung grundlegend überarbeitet wurde, sodass der Ausschussbericht (574 BlgNR, 28. GP) der für die Interpretation der neuen Regelung wesentliche Teil der Materialien ist.
Hintergrund der Änderungen zum Geltungsbereich des BUAG ist die Tatsache, dass in der Vergangenheit einige Betriebe Tätigkeiten ausübten, die gewerberechtlich sowohl einer vom BUAG erfassten Betriebsart als auch einer, die von diesem nicht erfassten Betriebsart zukommen. Die höchstgerichtliche Rechtsprechung stellte in einigen Fällen fest, dass das BUAG in einem solchen Fall zur Anwendung kommt (etwa , zu Dachdeckerarbeiten eines Spenglers; zu Sandw...