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PV-Info 7-8, Juli 2026, Seite 3

Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 und die Änderung zum Dienstgeberabgabegesetz

Monika Kunesch

Beginnend mit der Budgetrede des Finanzministers am wurden die geplanten gesetzlichen Änderungen durch ein Budgetbegleitgesetz 2027-2028 mit einer sehr kurzen Begutachtungsfrist für die Öffentlichkeit auf den Weg gebracht. Im Zuge der parlamentarischen Behandlung wurden die ohnehin schon einschneidenden Änderungen durch einen Abänderungsantrag im Budgetausschuss, eingebracht am , noch verstärkt. Im folgenden Beitrag habe ich die für die Personalverrechnung relevanten Änderungen des am beschlossenen Budgetbegleitgesetzes (BBG) 2027-2028 (BNR 198) und die ebenfalls am beschlossene Änderung zum Dienstgeberabgabegesetz (BNR 199) zusammengestellt.

Familienlastenausgleichsgesetz

Senkung des Dienstgeberbeitrags - § 41 Abs 5 FLAG

Der Dienstgeberbeitrag wird ab 2028 auf 2,7 % der Beitragsgrundlage gesenkt.

Anmerkung: Diese von Regierungsseite viel gepriesene Lohnnebenkostensenkung wird durch die Streichung von Begünstigungen in vielen Bereichen (bereits ab 2027!) zu einem großen Teil „aufgefressen“.

Begünstigung für Arbeitnehmer über 60 entfällt - § 41 Abs 4 lit f FLAG

Parallel zur Absenkung des Dienstgeberbeitrags entfällt mit Wirkung ab 2028 (§ 55 Abs 72 Z 2 FLAG) die Befreiung von Arbeitslöhnen ab dem Kalendermonat, der auf die Vollendung des 60. Lebensjahres folgt.

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