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Sonderwochengeld: Kein Anspruch bei freiwillig verlängerter Karenz nach Ablauf der gesetzlichen Elternkarenz
1. Nach § 163 Abs 1 ASVG gebührt Sonderwochengeld Personen, die sich zum in § 120 Z 3 ASVG festgelegten Zeitpunkt in einer Karenz nach dem MSchG oder nach vergleichbaren österreichischen Rechtsvorschriften befinden und keinen Anspruch auf Wochengeld nach § 162 ASVG haben, sofern ein solcher Anspruch bestünde, wäre das Dienstverhältnis nicht karenziert.
2. In der angeführten Entscheidung des , hatte der OGH erwogen, dass nach der damals maßgeblichen Rechtslage im Fall einer Karenzierung Anspruch auf Wochengeld praktisch nur bestand, wenn die (erneute) Schwangerschaft noch während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld eingetreten war („Wochengeldfalle“). Ebenso wenig bestand in dieser Konstellation aber - unter Bedachtnahme auf § 8 Abs 4 AngG und § 14 Abs 2 MSchG - ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber.
3. Zu klären ist die Frage, ob § 163 Abs 1 ASVG mit seinem Passus „in einer Karenz nach dem MSchG oder nach vergleichbaren österreichischen Rechtsvorschriften“ auch Konstellationen erfasst, in denen der Versicherungsfall der Mutterschaft nicht während einer Elternkarenz eintritt, auf die die unselbständig Beschäftigte - nach § 15 MSchG oder einer entsprechenden (sonder)gesetzlichen Bestimmung - einen Rechtsanspruch hat, sondern erst wäh...