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Sozialversicherungsrecht
Im Zuge der Änderungen durch das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 wird es auch zu Novellierungen bei den Sozialversicherungsgesetzen kommen. Nachfolgend wird ein Überblick über diese Änderungen gegeben.
1. Pensionsanpassung 2027
Vor dem Hintergrund der Budgetkonsolidierung soll die Pensionsanpassung für das Jahr 2027 grundsätzlich mit dem Faktor von 1,0295 erfolgen, wobei - wie schon bei den Pensionsanpassungen der letzten Jahre - auf das Gesamtpensionseinkommen abgestellt wird.
Ab einer bestimmten Höhe dieses Gesamtpensionseinkommens, die der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage für das Jahr 2026 (6.930 Euro) entspricht, soll die Pension um einen S. 293 gleichbleibenden Fixbetrag von 204,44 € erhöht werden, das sind 2,95 % von 6.930 Euro.
Teilpensionen nach § 4a APG, die seit bezogen werden können und damit erstmals einer Pensionsanpassung unterliegen, sollen für die Ermittlung des Gesamtpensionseinkommens mit jener Höhe einbezogen werden, die bei Inanspruchnahme einer vollen Pensionsleistung gebühren würde. Dies ist notwendig, weil bei Inanspruchnahme dieser Teilpensionen der noch nicht geschlossene Teil des Pensionskontos weiterhin jährlich aufgewertet wird.
Die Ausgleichszulagenrichtsätze sollen um 3,3 % erhöh...