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Arbeitsrecht
Die Bundesregierung hat am mit den Budgetentwürfen für 2027-2028 auch eine Regierungsvorlage betreffend ein Budgetbegleitgesetz 2027-2028 im Nationalrat eingebracht. Neben der Ausweitung der Auftraggeberhaftung im Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG) und Anpassungen im Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) sieht die RV auch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen vor. Ziel der Änderungen im Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG), im Arbeitsmarktservicegesetz (ASMG) und im Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) ist die Stabilisierung des Arbeitsmarktbudgets sowie die Sicherstellung einer ausgeglichenen Gebarung der Arbeitsmarktpolitik.
Nachfolgend wird ein Überblick über die geplanten Änderungen und Anpassungen im Arbeitsrecht sowie im Bereich der Arbeitsmarktpolitik gegeben.
1. Erweiterte Auftraggeberhaftung
Die RV sieht eine Erweiterung der Haftung des Auftraggebers von Scheinunternehmen nach § 8 SBBG vor.
Die bestehenden Regelungen des § 9 Abs 1 und 2 SBBG werden dahingehend geändert, dass die Haftung nicht nur Entgeltansprüche der Arbeitnehmer erfasst, sondern auch umfassend die Beiträge und Umlagen an die Krankenversicherung (§ 58 Abs 6 ASVG). Der zuständige Krankenversicherungsträger macht seine Haftungsansprüche im Zivilrechtsweg geltend (§ 9 Abs 3 SBBG). Da praktisch vor allem die Bundesfinanzverwaltung bzw das Amt für Betrugsbekämpfung die anspruchsbegründenden Tatsachen ermittelt, wird diesbezügli...