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EuGH: VW-Gesetz muss abgeschafft werden
Das VW-Gesetz, das bisher den größten europäischen Autohersteller vor ausländischen Übernahmen schützte und der deutschen Bundesregierung, dem Land Niedersachsen und den Gewerkschaften einen Mehrheitsanteil garantierte, ist nach den Ausführungen des Generalanwalts des EuGH Ruiz-Jarabo Colomer als gesetzwidrigS. 78 anzusehen. Das Verfahren über das VW-Gesetz steht in der Reihe der EuGH-Judikatur über die Zulässigkeit von Goldenen Aktien, somit Aktien, die der öffentlichen Hand einen im Verhältnis zu ihrer Kapitalbeteiligung ungleich größeren Einfluß einräumen und wegen ihres abschreckenden Charakters für Investoren in Konflikt mit der Kapitalverkehrsfreiheit geraten können.
Das VW-Gesetz (vom , zuletzt geändert durch Gesetz vom [BGBl I, 1149]) schreibt vor, dass kein Aktionär mehr als 20 % der Stimmrechte halten darf, auch wenn sein Aktienanteil größer ist. Gleichzeitig ist eine 80%ige Mehrheit erforderlich, um Entscheidungen der Aktionärsversammlung zu blockieren. Darüber hinaus sind in dem Gesetz Entsendungsrechte von Bund und Land Niedersachsen in den Aufsichtsrat verankert. Dieses Zusammenspiel von Stimmrechtsbeschränkung, Sperrminorität und Entsendungsrecht hat vor...