Suchen Kontrast Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
AR aktuell 3, Juni 2026, Seite 85

Haftung für gewagte Geschäfte

Johannes Peter Gruber

Welche Geschäfte dürfen der Vorstand einer AG und die Geschäftsführer einer GmbH abschließen? Welche Risiken dürfen sie eingehen? Haften sie, wenn etwas schiefgeht? Die Antwort auf diese Fragen lautet - wie immer bei Juristen: Es kommt darauf an. Eines ist aber sicher: Man haftet nicht für jeden wirtschaftlichen Misserfolg. Dazu hat der OGH jetzt erneut Stellung genommen.

1. Risiken in der Wirtschaft

Risiken. Alle Unternehmen müssen Risiken eingehen. Sie stehen im Wettbewerb mit ihren Konkurrenten, und manchmal gewinnen sie, manchmal verlieren sie. Ein Unternehmen hat seine Sache gut gemacht, wenn am Jahresende die Gewinne größer als die Verluste sind. Das Ergebnis jedes einzelnen (Rechts-)Geschäfts lässt sich in der Regel aber nicht von vornherein vollständig abschätzen. Das Ergebnis ist nicht selten - zumindest: auch - eine Glückssache.

Erfolglos. Unternehmen haben eine Reihe von Möglichkeiten, solche Risiken zu erforschen und vorweg einzuschätzen. Das ist nicht immer leicht: Selbst große Unternehmen, die sich einen erheblichen Aufwand zur Einschätzung und Vermeidung wirtschaftlicher Risiken leisten können, liegen nicht immer richtig. So investierte Airbus angeblich bis zu 25 Mrd US...

Daten werden geladen...