Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Befristete Sonderprämien und ihre Tücken - diesmal steuerfreie Mitarbeiterprämie 2026
Mit den Corona-Prämien im Jahr 2020 hat sie begonnen: die Tradition der jedes Jahr in etwas anderer Form und mit etwas anderen Voraussetzungen wiederkehrenden befristeten Sonderzulagen und Sonderbonuszahlungen (kurz Sonderprämien). Sie sollen zur Entlastung von Arbeitnehmern in Krisenzeiten beitragen oder als Instrument in Kollektivvertragsverhandlungen zur Verfügung stehen, um Kompromisse bei der Inflationsanpassung zu erleichtern. Für die Umsetzung steht stets ein enger Zeitrahmen zur Verfügung und es ist oft nicht möglich abzuwarten, bis sich das BMF zur Auslegung der neuen Regelung geäußert hat. Unternehmen erfahren im Nachhinein in GPLB, ob sie mit ihrer Interpretation richtig gelegen haben oder doch mit einer Lohnsteuerhaftung konfrontiert sind.
In der Regierungsvorlage zum Budgetmaßnahmengesetz 2026 vom , 504/RV 28. GP, wurde die geplante Mitarbeiterprämie 2026 vorgestellt, die wieder neue Umsetzungsfragen aufwirft. Anwender stellen sich die Frage: Muss das Rad wirklich jedes Jahr neu erfunden werden, oder könnte es für befristete Sonderprämien nicht auch ein bewährtes Standardmodell mit vorab klarer Auslegung geben?
Hintergrund
Die Tradition von befristeten Sonderzulagen und ...