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Deutsche Abfindungszahlung für (Nicht-)Anwartschaftszeiten gegenüber einer BV-Kasse
Bei Abfindungszahlungen aus einem deutschen Arbeitsverhältnis bei einer in Österreich steuerrechtlich ansässigen Person stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang diese Zahlung eine steuerrechtlich begünstigte Abfertigung darstellt. Besonders spannend ist diese Frage, wenn sich die Dienstzeiten auf Perioden mit und ohne BMSVG-Pflicht beziehen, die das BFG (, RV/3100205/2024) zu beurteilen hatte.
Sachverhalt
Der in Österreich steuer- bzw DBA-rechtlich ansässige Beschwerdeführer ist im Streitjahr bei zwei Arbeitgebern im selben Konzern teilweise parallel tätig. Arbeitgeber C, der das Arbeitsverhältnis vom deutschen Arbeitgeber A übernommen hat, hat seinen Sitz in Deutschland, Arbeitgeber B seinen Sitz in Österreich. Das erste Dienstverhältnis wurde auf Initiative von Arbeitgeber A aufgelöst, weswegen - unter dem dienstvertraglichen Bezug auf das deutsche Kündigungsschutzgesetz - eine Abfindung ausbezahlt wurde, die vom deutschen Arbeitgeber A in Österreich mit dem Regeltarif versteuert wurde.
Der Beschwerdeführer begann seine Tätigkeit im Jahr 2007. Arbeitgeber waren bis Ende 2017 österreichische Konzerngesellschaften. Ab 2018 waren deutsche Konzerngesellschaften die Arbeitgeber, wobei ...