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PV-Info 6, Juni 2026, Seite 9

Schadenersatzanspruch für Verdienstentgang wegen diskriminierender Beendigung ist insolvenzgeschützt

Christoph Wiesinger

Wird ein Arbeitnehmer diskriminierend gekündigt, hat er einen Schadenersatzanspruch, der unter anderem den Verdienstentgang umfasst. Kürzlich hat der OGH entschieden, dass dieser insolvenzrechtlich auch dann gesichert ist, wenn er Zeiträume betrifft, die hinter jenem Zeitpunkt liegen, zu dem das Arbeitsverhältnis bei Einhaltung der Bestimmungen zu Kündigungstermin und -frist geendet hätte ().

Ein Arbeitnehmer wurde vom Arbeitgeber fristwidrig gekündigt, weil er eine Pflegefreistellung (§ 16 UrlG) in Anspruch genommen hat. Eine Kündigung aufgrund dieses Motivs widerspricht aber dem Gleichbehandlungsgebot (§ 3 Z 7 GlBG). Der Arbeitnehmer fand in einem darauffolgenden Zeitraum von etwa dreieinhalb Monaten keinen neuen Arbeitsplatz. Da der Arbeitgeber die geltend gemachten Ansprüche nicht befriedigte, klagte der Arbeitnehmer folgende Ansprüche ein:

  • laufendes Entgelt bis zur Kündigung;

  • Kündigungsentschädigung;

  • Schadenersatz wegen erlittener persönlicher Beeinträchtigung (§ 12 Abs 7 letzter Satz GlBG);

  • Schadenersatz für den Verdienstentgang nach dem Zeitraum, für den er eine Kündigungsentschädigung erhielt (ebenfalls § 12 Abs 7 letzter Satz GlBG).

Er erwirkte in diesem Verfahren ein Versäumungs...

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