Suchen Kontrast Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 6, Juni 2026, Seite 6

Rückzahlung des Entgelts bei Dienstfreistellung nach fiktiv fortbestandenem Arbeitsverhältnis

Thomas Rauch

Gibt das Erstgericht dem Klagebegehren auf Feststellung des aufrechten Bestands statt, bestätigt das Berufungsgericht diese Entscheidung und weist letztlich der OGH das Feststellungsbegehren ab, so ist das zwischenzeitlich (von der Zustellung des erstgerichtlichen Urteils bis zum Zugang des Erkenntnisses des OGH) unter Rückforderungsvorbehalt an den dienstfrei gestellten klagenden Arbeitnehmer (nach § 1155 ABGB) ausbezahlte Arbeitsentgelt vom Arbeitnehmer zurückzuzahlen. Die nach § 61 Abs 1 iVm Abs 2 ASGG mit der Zustellung des klagsstattgebenden erstgerichtlichen Urteils eingetretene Verbindlichkeit der Feststellung ist mit der rechtskräftigen Abweisung des Klagebegehrens durch den OGH erloschen. Das nur aufgrund der vorläufigen Verbindlichkeit an den Arbeitnehmer bezahlte Entgelt ist daher (nach § 1435 ABGB) zurückzuzahlen ().

Sachverhalt

Der beklagte Arbeitnehmer war bei dem klagenden Arbeitgeber ab 2001 laufend im Rahmen von jeweils auf ein Jahr befristeten Bühnenarbeitsverträgen beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis sind das Theaterarbeitsgesetz (TAG) sowie der Kollektivvertrag für die Ballettmitglieder im Konzernbereich der Bundestheater-Holding anzuwenden. Mit Schreiben vom gab der klagende Arbeitgeber eine Nichtve...

Daten werden geladen...