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SWK 14-15, 25. Mai 2026, Seite 716

Umsatzsteuerbefreiung für reimportierte Waren auch bei Nichtbeachtung von Zollvorschriften, sofern kein Betrugs- oder Missbrauchsversuch vorliegt

Entscheidung: Palmstråle, C-125/24.

Normen: Art 143 Abs 1 lit e MwStSyst-RL; Art 86 Abs 6 und Art 203 Verordnung (EU) 952/2013.

Art 143 Abs 1 lit e MwStSyst-RL sowie Art 86 Abs 6 und Art 203 Verordnung (EU) 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Festlegung des Zollkodex der Union sind so auszulegen, dass, sofern es sich dabei um keinen Täuschungsversuch handelt, die Nichterfüllung formaler Verpflichtungen - wie der Gestellung der Waren gemäß Art 139 Abs 1 lit a der Verordnung und der Anmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr gemäß Art 203 der Verordnung - der Befreiung von der Mehrwertsteuer nach Art 143 Abs 1 lit e MwStSyst-RL für die Wiedereinfuhr von Gegenständen in das Gebiet der Europäischen Union in dem Zustand, in dem sie ausgeführt wurden, nicht entgegensteht.

Rubrik betreut von: Gernot Aigner

Assoz. Univ.-Prof. Dr. Gernot Aigner lehrt am Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der JKU. Er ist Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der KSW und selbständiger Steuerberater in Linz.

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