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Ausweis von nicht verrechneten Geschäftsführungsleistungen in den Kapitalrücklagen?
Bilanzielle Überlegungen anhand eines Praxisfalls
Dienstleistungen, die ein Gesellschafter an eine Kapitalgesellschaft erbringt, werden in der Praxis zum Teil nicht oder zu einem verminderten Entgelt verrechnet. Dies kann zB auf vom Gesellschafter an die Kapitalgesellschaft erbrachte Geschäftsführungsleistungen zutreffen. Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht ist dies insofern nicht weiter bedenklich, weil die Kapitalgesellschaft nicht entreichert wird und keine verbotene Einlagenrückgewähr iSd § 52 AktG oder § 82 Abs 1 GmbHG vorliegt. Vielmehr kommt der Kapitalgesellschaft ein wirtschaftlicher Vorteil zu. Vom Gesellschaftsrecht losgelöst ist die unternehmensrechtliche Erfassung in den Büchern der Kapitalgesellschaft zu beurteilen.
1. Aktueller Praxisfall
Die X-AG beschäftigt drei Geschäftsführer und erbringt ua Geschäftsführerleistungen an die A-GmbH, an der sie zu 95 % beteiligt ist.
Die A-GmbH erbringt wiederum durch die auf Ebene der X-AG angestellten Geschäftsführer Geschäftsführerleistungen an die W-KG, an der die A-GmbH als Komplementärin zu 0 % beteiligt ist. Die Geschäftsführerleistungen werden als Gewinnvorab abgerechnet. Die Höhe des von der W-KG an die A-GmbH zu entrichtenden Geschäftsführerentgelts richtet sich nach vertraglich vereinbarten Leistun...