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SWK 14-15, 25. Mai 2026, Seite 691

Auszahlung einer 13. AHV-Rente in der Schweiz

Info des 2026-0.394.403.

[...] Zur lohnsteuerlichen Behandlung der 13. Rentenauszahlung nach AHVG in Österreich wird mitgeteilt: Auf Basis der bislang zur Verfügung stehenden Informationen geht das BMF davon aus, dass die 13. AHV-Rente grundsätzlich die Voraussetzungen für eine begünstigte Besteuerung im Rahmen des Jahressechstels gemäß § 67 EStG erfüllt.

Zu beachten: Gemäß Art 44 Abs 2 AHVG werden Renten, die 20 % der „minimalen Vollrente“ nicht übersteigen, einmal jährlich (statt monatlich) ausbezahlt; jedoch kann die monatliche Auszahlung verlangt werden. Eine wesentliche Voraussetzung für die begünstigte „Sechstelbesteuerung“ in Österreich ist, dass die zusätzliche Zahlung neben dem laufenden Arbeitslohn (bzw Pensionseinkommen) geleistet wird. Aus diesem Grund müssen Steuerpflichtige, die auf Basis des Art 44 Abs 2 AHVG bisher eine jährliche Zahlung ihrer Rente erhalten, zur monatlichen Auszahlungsweise optieren, um nach österreichischem Steuerrecht in den Genuss der begünstigten „Sechstelbesteuerung“ zu gelangen.

Die Einkünfte aus der Schweizer Alters- und Hinterlassenenversicherung sind im Rahmen einer Veranlagung zu erklären.

Damit eine entsprechende Erfassung und Bes...

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