Suchen Kontrast Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 13, 5. Mai 2026, Seite 634

Highlights aus dem EStR-Wartungserlass 2026

Umwidmungszuschlag - Grundstücke - befristet erhöhter IFB - real überschuldete Betriebe - Verlustvortrag - Derivate

Christoph Schlager und Sebastian Gensluckner

Am wurde der EStR-Wartungserlass 2026 in der Findok veröffentlicht. Der diesjährige Wartungserlass verarbeitet neben den gesetzlichen Änderungen im Jahr 2025 auch einige höchstgerichtliche Entscheidungen sowie erteilte Rechtsauskünfte. Als Schwerpunkte lassen sich dabei verschiedene Fragen der Grundstücksbesteuerung, zur Übertragung überschuldeter betrieblicher Einheiten sowie zum befristet erhöhten IFB festmachen. Dieser Beitrag soll einen Überblick über ausgewählte Fragen bieten.

1. Umwidmungszuschlag

Der mit dem BudBG 2025 eingeführte Umwidmungszuschlag wird mit dem EStR-Wartungserlass 2026 nunmehr in die EStR eingearbeitet; zugleich werden einige offene Zweifels- und Folgefragen behandelt. Der Umwidmungszuschlag erhöht den Gewinn bzw die positiven Einkünfte aus der Veräußerung von umgewidmetem Grund und Boden um 30 % und kann sowohl bei privaten als auch bei betrieblichen Grundstücksveräußerungen anfallen. Durch den Generalverweis in § 7 Abs 2 KStG iVm § 4 Abs 3a Z 6 EStG sind auch Körperschaften vom Umwidmungszuschlag umfasst, wie die EStR nun ausdrücklich festhalten und exemplarisch etwa GmbHs, AGs, Privatstiftungen, Vereine und Körperschaften öffentlichen Rechts nennen.

In zeitlicher Hinsicht fällt der Umwidmungszuschlag bei...

Daten werden geladen...