Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BFG: Schweizerische AHV-Rente aus Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen fällt unter Art 19 DBA Schweiz
Freiwillige Zusatzbeträge in die AHV, die eine höhere Rentenleistung von derselben Kasse bewirken, stehen in unmittelbarem kausalem Zusammenhang mit den obligatorischen Beiträgen aus einer früheren Tätigkeit für eine öffentlich-rechtliche Einrichtung und das Besteuerungsrecht steht gemäß Art 19 iVm Art 23 Abs 2 DBA der Schweiz zu.
Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin bezog neben einer österreichischen Pension eine AHV-Altersrente aus der Schweiz, die einerseits zu einem kleinen Teil auf einer früheren Tätigkeit im öffentlichen Dienst in der Schweiz, andererseits zu einem größeren Teil auf zusätzlich freiwillig geleisteten Beiträgen der Beschwerdeführerin beruhte. Da die Rente aus der Schweiz an eine Person mit Wohnsitz in Österreich und ohne Wohnsitz in der Schweiz gezahlt wurde und zwischen Österreich und der Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen besteht, übernahm die Schweizerische Ausgleichskasse SAK die Verpflichtung zur Zahlung von der Zentralen Ausgleichsstelle ZAS der Schweizer Eidgenossenschaft. Die an die Beschwerdeführerin monatlich von der Schweizerischen Ausgleichskasse SAK ausgezahlten, als „Ordentliche einfache Altersrente“ bezeichneten Leistungen betrugen ab Jänner 2...