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Nachhaltigkeitsberichterstattung und Betriebsrat - Neue Anforderungen durch das NaBeG
Überblick über die rechtlichen Neuerungen und wichtige Zweifelsfragen aus der Praxis
Am trat das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) in Kraft. Mit rund anderthalb Jahren Verspätung wurden damit die Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht übernommen. Über Berichtspflichten hinaus werden auch Bestimmungen eingeführt, die Auswirkungen auf die Governance von Unternehmen haben. Eine solche Bestimmung betrifft die Informations-, Interventions- und Beratungsrechte des Betriebsrats gemäß § 108 ArbVG. Diese steht im Zentrum dieses Beitrags, in dem die neuen Anforderungen kurz umrissen und wichtige Zweifelsfragen, die sich bei der Implementierung in der Praxis stellen, diskutiert werden.
1. Grundlegendes
Mit der CSRD sollten unionsweit nicht nur neue Transparenzpflichten eingeführt werden - vielmehr steht die Veränderung der Art und Weise im Fokus, wie Unternehmen geführt, welche Ziele verfolgt und welche Erfolgsmaßstäbe hierfür herangezogen werden. Deswegen wird oftmals auch resümiert, dass die Implementierung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den neuen Unionsvorgaben als ein Organisationsentwicklungsprojekt zu verstehen ist, das - wortwörtlich - zu nachhaltigen Veränderungen in Unternehmen führen kann.
Im Laufe des Jahres 2025 wu...