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IRZ 7-8, August 2018, Seite 345

„Diversity Reporting“: Erste empirische Erkenntnisse aus der Umsetzung der CSR-Richtlinie

Sean Needham und Stefan Müller

Im Zuge der Umsetzung der CSR-Richtlinie sollen börsennotierte Gesellschaften erstmalig ein Diversitätskonzept erstellen und hierüber in der Erklärung zur Unternehmensführung berichten. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob der geänderte normative Rahmen zur Erhöhung der Transparenz, bezogen auf die Diversität der Unternehmensführungsorgane beigetragen hat. Zu diesem Zweck wurden die Beschreibungen der Diversitätskonzepte von 68 Unternehmen, die am DAX-30 bzw. MDAX notiert sind, ausgewertet. Insgesamt zeigt sich ein sehr heterogenes Bild, weswegen die aus der Gesetzesänderung resultierenden diversitätsbezogenen Berichtsangaben wenig vergleichbar und zweckdienlich für Stakeholder sind.

1. Einleitung

Die Berichterstattung zur Vielfalt und Zusammensetzung der beiden Verwaltungsgremien wurde spätestens seit dem „Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Männern und Frauen in Führungspositionen“ (FührposGleichberG, in diesem Aufsatz als „Teilhabegesetz“ bezeichnet) und dem Gesetz zur Umsetzung der „CSR-Richtlinie“ in den Fokus der Öffentlichkeit, der Unternehmenspraxis und der rechnungslegungsbezogenen Forschung gerückt. Die gesetzliche Forderung nach einer Mannigfaltigkeit der Unterneh...

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