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Anfragebeantwortung zu steuerfreien Reiseaufwandsentschädigungen bei Arbeitskräfteüberlassung
Das Erkenntnis des , betrifft § 3 Abs 1 Z 16b TS 3 („Baustellen und Montagetätigkeiten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers“) EStG. Die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs 1 Z 16b TS 4 („Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, BGBl. Nr. 196/1988“) EStG stellt hingegen einen eigenen Tatbestand dar, vgl Rz 739 LStR, weshalb im Fall der Arbeitskräfteüberlassung nach dem AÜG - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - Tagesgelder grundsätzlich zeitlich unbegrenzt ausbezahlt werden können, vgl Rz 740c LStR.
Link zur vollständigen Anfragebeantwortung vom : https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen---Ertragsteuern/Fachinformationen---Lohnsteuer/Steuerfreie-Reiseaufwandsentsch%C3%A4digungen-bei-Arbeitskr%C3%A4fte%C3%BCberlassung-nach-dem-Arbeitskr%C3%A4fte%C3%BCberlassungsgesetz.html.