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SWI 4, April 2026, Seite 267

Factoring-Leistungen im Umsatzsteuerrecht

Beim Factoring gibt es in der Praxis grundsätzlich zwei unterschiedliche Modelle: Beim klassischen Factoring bleibt das Ausfallrisiko beim Kunden, während dieses beim „echten“ Factoring auf die Factoring-Gesellschaft übergeht. Zusätzlich übernimmt diese oft administrative Aufgaben wie das Mahnwesen. Für ihre Leistungen verlangt sie verschiedene Gebühren, insbesondere eine Finanzierungsprovision. Hokkanen (H&I 2026/38) analysiert dazu das Kosimiro, C-232/14, in dem der EuGH dazu tendiert, Factoring generell als steuerpflichtige Inkassodienstleistung zu behandeln. Hokkanen stellt dies jedoch infrage und argumentiert, dass Factoring wirtschaftlich primär eine Finanzierungsform sei, da Unternehmen ihre Forderungen in sofort verfügbare Liquidität umwandeln. Insbesondere beim echten Factoring sei weder eine Kreditgewährung noch eine Inkassodienstleistung eindeutig gegeben. Entscheidend sei, welche Leistung aus Sicht eines durchschnittlichen Unternehmens im Vordergrund steht - und das sei typischerweise die Finanzierung, nicht die Forderungseinziehung.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl

WP/StB Dr. Gerald Toifl ist Geschäftsführer der Toifl Steuerberatung ...

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