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SWI 4, April 2026, Seite 222

Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1265

Die Bestimmungen des Erlasses des 2026-0.202.270, BMF-AV 2026/40, ergänzen die geltende Rechtslage des Bundeshaushaltsgesetzes 2013, um den neuen Vorgaben der novellierten Haushaltsrahmenrichtlinie Rechnung zu tragen. Eine Überführung dieser Bestimmungen in das Bundeshaushaltsgesetz 2013 ist im Rahmen der nächsten Novellierung vorgesehen.

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