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SWK 8, 10. März 2026, Seite 434

Information des BMF zum Lohnzettel 2026

Fragen und Antworten zum L 16-2026

(BMF) - Mit Info des 2026-0.092.896, hat das BMF 14 Fragen und Antworten zum Lohnzettel 2026 in der Findok veröffentlicht.

Bruttobezüge gemäß § 25 EStG

1.

Darin enthaltene Sachbezüge Kfz: Bei E-Autos beträgt der Sachbezugswert derzeit null Euro. Ist hier Null (0) einzutragen?

Nein, hier ist keine Eintragung erforderlich.

2.

In der neuen Vorkolonne zu Kennzahl 210 werden auch „darin enthaltene sonstige Sachbezüge“ abgefragt. Müssen dort auch jene Sachbezüge aufsummiert enthalten sein, die später über die Kennzahl 243 ausgeschieden werden und dann zum Großteil detailliert in der Aufgliederung des Betrags in Kennzahl 243 dargestellt werden?

Nein, nur sonstige steuerpflichtige Sachbezüge sind unter „darin enthaltene sonstige Sachbezüge“ in der Vorkolonne zu Kennzahl 210 einzutragen.

Übrige Abzüge (Aufgliederung des Betrags in Kennzahl 243)

3.

Sind hier nur Abzüge oder auch Vorteile, wie zB diverse Sachbezüge wie Deputate, die Verrechnung von Geschenken/Gutscheinen bzw Betriebsveranstaltungen, die über die Freibeträge hinausgehen, angeben?

Nein, nur steuerfreie Abzüge sind hier anzugeben. Die in der Aufgliederung der übrigen Abzüge angegebenen Beträge müssen in Summe den Betrag der Kennzahl 2...

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