Steuertipps zum Jahresende 2025 & Jahresanfang 2026
25. Aufl. 2026
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S. 1064. Tipps für Unternehmen
4.1. Forschungsprämie
Für Aufwendungen im Zusammenhang mit eigenbetrieblicher Forschung bzw Auftragsforschung kann die Forschungsprämie beantragt werden. Diese beträgt seit 14% der Aufwendungen.
Zu den prämienbegünstigten Forschungsaufwendungen gehören:
Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte;
Unmittelbare Aufwendungen und Investitionen, soweit sie nachhaltig (dh mind der halben Nutzungsdauer, bei Grundstücken und Gebäuden mind 10 Jahre) der Forschung und experimenteller Entwicklung dienen;
Finanzierungsaufwendungen und Gemeinkosten, soweit sie der Forschung und experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind;
Fiktiver Unternehmerlohn iHv € 50,-- für jede geleistete Tätigkeitsstunde in begünstigter Forschung und experimenteller Entwicklung, max jedoch € 68.000,-- für jede Person pro Wirtschaftsjahr.
Jene Aufwendungen die anfallen, wenn der Forschungsauftrag an Dritte vergeben wird (Auftragsforschung), sind für die Forschungsprämie mit € 1.000.000,-- pro Wirtschaftsjahr begrenzt.
Voraussetzung für die Gewährung einer Forschungsprämie ist ein Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG). Hierbei wird beurteilt, ob ...