Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Betriebshaftpflichtversicherung: Umweltsanierungskosten
RSS-E 61/25
1. Die Umweltsanierungskostenversicherung deckt die Kosten behördlich festzustellender Vermeidungs-, Minimierungs- und Sanierungsmaßnahmen für drohende oder bereits eingetretene Umweltschäden, die der Verursacher aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung entweder selbst zu setzen hat oder - falls die Behörde die erforderlichen Maßnahmen bereits veranlasst hat - für deren Kosten er aufzukommen hat. Umweltschäden im Sinne des § 4 B-UHG sind erhebliche Schädigungen der Gewässer, das ist jeder Schaden, der erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den ökologischen, chemischen oder mengenmäßigen Zustand oder das ökologische Potenzial der betreffenden Gewässer im Sinne des WRG hat (hier: mangels behördlicher Tätigkeit kein Umweltschaden im Sinne des Art 6 AHVB 2014).
2. Die Bestellung falschen Betons und die Verwendung desselben bei der Errichtung der Steinschlichtung wird als ein einzelner, plötzlich eingetretener Vorfall von einem nicht versicherten Allmählichkeitsschaden abgrenzt. Der Hinweis in Art 6.2 AHVB 2014, dass Art 7.11 AHVB 2014 keine Anwendung findet, bedeutet, dass bei Vorliegen eines Störfalles als Schadensursache der Schaden selbst allmählich eintreten k...